Die 3E Versicherungsberatung für optimalen Schutz gegen die existenziellen Risiken.
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In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Versicherungen. Hier kann man schnell den Überblick verlieren. Die 3E Versicherungsberatung aus Duisburg bietet einen transparenten Versicherungsvergleich.
Welche Versicherungen zu Ihnen passen, hängt vom eigenen Sicherheitsbedürfnis ab. Einige wenige Versicherungen wiederum sind für Jedermann sinnvoll. Hier sollte man sich vor dem Versicherungsabschluss, insbesondere über die unterschiedlichen Leistungsmerkmale, gut informieren. Damit Sie am Ende nicht nur eine Versicherungspolice im Ordner haben, sondern auch wirklich gut abgesichert sind.
In unserer Versicherungsberatung steht der Schutz gegen Ihre existenziellen Risiken wie Berufsunfähigkeit, Krankheit sowie Haftung im Fokus. Selbstverständlich beraten wir auch zu anderen Absicherungsmöglichkeiten und geben Ihnen Empfehlungen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Weitere Informationen erhalten sie beim Bund der Versicherten (BdV):
https://www.bdv-beratung.de/entscheidungshilfen/bedarfscheck
CFP® | Geschäftsführer, Diplom-Betriebswirt (FH), Certified Financial Planner, Geprüfter privater Finanzplaner nach DIN ISO 22222, European Financial Advisor (EFPA), Honorar-Anlageberater (BaFin), Zertifizierter Berater für Indexprodukte (IFH).
Bei den meisten Berufstätigen bildet das monatliche Einkommen die Basis für den eigenen Lebensstandard. Kaum jemand denkt darüber nach was wäre, wenn diese Basis plötzlich wegfällt. Was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen (Unfall oder Krankheit) kein Einkommen mehr erzielen kann?
Viele Menschen denken, dass in solchen Fällen eine „gesetzliche Absicherung“ bei Berufsunfähigkeit existiert. Leider ist dies für alle nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr der Fall.
Für alle später geborenen Beschäftigten wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung ersatzlos gestrichen. Stattdessen zahlt der Gesetzgeber nur noch im Falle einer Erwerbsminderung. Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist allerdings nicht der Beruf des Betroffenen. Sondern vielmehr die Unfähigkeit irgendeine Tätigkeit (abstrakte Verweisung) ausführen zu können.
Studenten benötigen frühzeitig diesen Versicherungsschutz, da sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Daher sind sie ohne jeglichen gesetzlichen Anspruch.
Beamten drohen im Fall einer Dienstunfähigkeit finanzielle Einbußen, da zwischen dem gezahlten Dienstruhegehalt bei Dienstunfähigkeit und dem ursprünglichen Gehalt große Lücken entstehen.
Ärzte und andere Kammerberufe erhalten oftmals keinen finanziellen Ausgleich im Fall einer Berufsunfähigkeit, da Versorgungswerke eine sehr restriktive Definition für den Tatbestand der Berufsunfähigkeit in ihren Satzungen formulieren. In der Regel wird erst ab einer vollständigen (= 100% BU) Berufsunfähigkeit in Kombination mit der dauerhaften Aufgabe der Tätigkeit (Abgabe der Zulassung) eine Rente gezahlt.
In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Ungefähr 90% der Bevölkerung ist gesetzlich versichert. Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen (Jahresarbeitsentgeltgrenze) können ins private Krankenversicherungssystem (PKV) wechseln. Diese Form der Absicherung bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) individuellere Leistungsangebote und bildet Rücklagen für das Alter.
Ein großes Problem in Deutschland ist der demografische Wandel. Im Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Einnahmen direkt für Leistungen ausgegeben. Rückstellungen für das Alter werden nicht gebildet. Die Beiträge für die GKV werden überwiegend durch die Berufstätigen finanziert. Der jeweils zu zahlende Beitrag ist in der GKV abhängig vom Einkommen.
Jede Generation sorgt in der privaten Krankenversicherung für die Kosten im Alter vor. Denn die Beiträge werden nach dem Kapitaldeckungsverfahren berechnet. Dabei werden die über die Versicherungsdauer zu erwartenden Kosten im Beitrag berücksichtigt. In jungen Jahren werden durch einen Sparanteil Alterungsrückstellungen aufgebaut, die zur Finanzierung der Ausgaben im Alter dienen. Maßgeblich für die Beitragshöhe ist der gewählte Tarif, das Alter und der Gesundheitszustand zu Beginn der Krankenversicherung.
Immer öfter erleben gesetzlich Krankenversicherte, dass Arztpraxen am Ende eines Quartals (außer in Notfällen) keine Termine mehr vergeben. Der Hintergrund ist, dass niedergelassenen Ärzte für ihre Praxis ein vorgegebenes Gesamtbudget erhalten. Demnach hat jede Praxis ein „Regelleistungsvolumen“, welches sich aus einer Standardvergütung pro Patient und einer maximalen Patientenzahl zusammensetzt.
Für darüberhinausgehende Leistungen wird nur ein Teil der normalen Vergütung gezahlt. Ebenfalls wird das Volumen an Arzneimitteln und Heilmitteln jährlich festgelegt und budgetiert. Liegen ärztliche Verordnungen mehr als 25% über dem Budget, ohne dass dies durch Praxisbesonderheiten begründet ist, müssen Ärzte den Mehrbetrag ab dem zweiten Überschreiten selbst tragen.
Die ärztlichen Honorare für die Behandlung eines Privatpatienten sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) geregelt. Abhängig von der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den Umständen Ihrer individuellen Behandlung kann ein erhöhter Gebührensatz abgerechnet werden. Er ist damit wesentlich zielführender, um auf ein persönliches Krankheitsbild, Bedürfnisse und Wünsche einzugehen.
In beiden Systemen steigen die Ausgaben und damit auch die Krankenversicherungsbeiträge. Gründe sind u. a. der medizinisch-technische Fortschritt und die steigende Lebenserwartung. Im Rahmen zahlreicher Reformen wurden für die Versicherten der GKV die finanziellen Eigenbeteiligungen sukzessive erhöht und die Leistungen reduziert. Die finanziellen Zusatzbelastungen wirken sich vor allem im höheren Lebensalter aus, weil chronische Krankheiten vermehrt auftreten.
Noch vor rund einem Jahrzehnt erhielten gesetzlich Versicherte z. B. Leistungen für Brillen. Das ist heute anders, da die GKV keine vertraglich garantierten Leistungen kennt. Die Leistungen werden durch den Gesetzgeber bestimmt und wurden und werden immer wieder durch Reformen geändert.
Als Privatversicherter können Sie mit der Tarifwahl den Versicherungsschutz an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Die Leistungen sind vertraglich garantiert und können nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden. Dabei haben Sie grundsätzlich die freie Wahl zwischen allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern sowie Kassen- und Privatärzten.
Da in der PKV das Kostenerstattungsprinzip gilt, erhalten Sie eine Rechnung für alle ärztlichen Leistunge. Diese können Sie selbst nachvollziehen und dient als Grundlage für die Leistungserstattung Ihrer Krankenversicherung. Als Privatpatient begegnen Sie Ihrem Arzt auf Augenhöhe – eigenverantwortlich und unabhängig.
Im Paragraf 823, Abs. 1 BGB steht: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Dabei spielt es keine Rolle, ob eine direkte Unachtsamkeit die Ursache war, der eigene Hund für den Schaden verantwortlich ist, das Auto alleine die Straße herunterrollt oder der Öltank ein Leck hatte. Wer schädigt, ist im Regress!
Die Haftpflichtversicherung prüft, ob die Schadensersatzforderung des Geschädigten gegen ihren Versicherungsnehmer begründet ist. Im ersten Schritt übernimmt sie die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung. Erkennt sie die Schadensersatzforderung an, wird der Schaden reguliert.
Wichtig für Versicherungsnehmer ist es daher, kein Schuldeingeständnis abzugeben. In diesem Fall können sie den Versicherungsschutz verlieren. Kommt es aufgrund von Streitigkeiten zu einer Gerichtsverhandlung, übernimmt der Versicherer bei einer gerichtlich festgestellten Schadensersatzleistungspflicht alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Das sind z.B. Gutachter- oder Gerichtskosten.
Die Versicherer unterscheiden zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Personenschäden und Sachschäden sind in der Regel einfach zu definieren. Bei Vermögensschäden stellt sich häufig die Frage, um was es sich handelt. Bei dieser Definition wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Ein direkter Vermögensschaden entsteht z.B. bei einem Raub. Da vorsätzlich begangene Straftaten nicht unter den Versicherungsschutz fallen, kommen direkte Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung nur selten vor. Wesentlich häufiger treten dagegen indirekte Vermögensschäden auf.
Einem Versicherungsnehmer kippt ein Glas Wasser auf den Laptop einer anderen Person. Neben dem Sachschaden, dem defekten Laptop mit nicht mehr funktionierender Festplatte, entsteht unter Umständen auch ein Vermögensschaden, wenn Dateien und wichtige Dokumente von der Festplatte gegen Entgelt neu erstellt werden müssen.
3E Finanzplanung GmbH
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